Na ganz einfach. Sei s ein Schaf a, ich bezeichne es fortan mit q. Die Anzahl der Besitzer b, die ich ab jetzt k nenne, berechnet sich so:
k=q
Ich führe nun ein Formelzeichen w ein, dessen Nutzen mir entfallen ist, aber für meine Beweisführung essenziell ist. Nun haben wir den Sonderfall q=2w. Lösen wir also auf:
k=2w | *1/2
1/2k=w
Also gilt: Damit es gerecht geteilt ist, müssen sich die Besitzer der beiden Schafe also in eine gute und eine böse Hälfte oder irgendwie physisch teilen. Diese haben beide (zwei Hälften einer Person sind aber eine Person) das alleinige Besitzrecht am Schaf.
Oder es gehört demjenigen, der den anderen zuerst umbringt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich beide guten und beide bösen Hälften vereinen.