Das System nicht, nur wenn du es dir von nem Pädagogen machen lässt dann kostet das Kohle.

Hier die Korrektstellung aus den Kommis beim Link:
"Frage 11 - Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?Anders als dargestellt, droht dem Anbieter kein Strafgeld für eine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Klassifizierungssystem einer anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolle genutzt hat. Dann ist er lt. § 24 JMStV-E raus aus der Ordnungswidrigkeit."
EDIT: Hier nochmal der Teil mit dem Fragebogen aus der Korrektstellung:
Fazit und Handlungsvorschlag - Abwarten
"Falsch! Wer potentiell problematische Inhalte hat und abwartet, der verschenkt die Möglichkeiten, die im der JMStV-E voraussichtlich ab dem 1.1. bieten wird. Warum nicht den Schutz des § 24 vor Ordnungswidrigkeits-Strafen nutzen? Der Online-Fragebogen ist in ein paar Minuten durchlaufen, kostet nichts oder wenig, das Label ist ruck zuck hochgeladen - und schon beginnt die juristische Privilegierung des Anbieters! Das ist übrigens eine der entscheidenden Neuerungen des neuen JMStV-E."